Hier stelle ich einen Jagdschein aus dem Freistaat Mecklenburg-Schwerin vor, ausgestellt in Bad Doberan (heute im Landkreis Rostock gelegen). Das heutige Mecklenburg-Vorpommern existierte damals in der heutigen Form nicht. Es gab bis 1935 zwei mecklenburgische Staaten: Mecklenburg-Schwerin (Hauptstadt: Schwerin) und Mecklenburg-Strelitz (Hauptstadt: Neustrelitz). Beide Länder waren bis 1918 Großherzogtümer, danach bis 1935 Freistaaten. Das heutige Vorpommern, zu dem z. B. der Darß, Rügen und Usedom gehören sowie Städte wie Stralsund und Greifswald, gehörte bis Kriegsende 1945 zu Pommern und war damit eine der sogenannten Provinzen Preußens. Historisch gesehen ist Vorpommern somit mit Mecklenburg erst seit 1945 verbunden.
Mecklenburgische Jagdscheine bekommt man nicht so häufig zu Gesicht, die aus Meckl.-Strelitz sind nochmal seltener zu finden als die aus Meckl.-Schwerin. Interessant sind auch die Jagd- und Schonzeiten, auf der Rückseite des Jagdscheins abgedruckt. Die Schonzeiten des Rehwildes sind interessant. Rehböcke konnten somit in den 1920er Jahren bis zum 15. Januar gejagt werden. Also spielte seinerzeit die Trophäe wohl noch nicht so sehr die Hauptrolle, denn Mitte Januar sind die Böcke im Bast.
Ebenso war Rotwild ab 01. August jagdbar, da haben viele Hirsch noch nicht gefegt. Wenn man heute als Jäger immer mal wieder hört, früher hätte die Jagdzeit auf den Rehbock immer am 01. Mai begonnen und am 15. Oktober geendet, dann entspricht das nicht ganz den Tatsachen.