In der Bundesrepublik darf auf Grundlage des Bundeswaldgesetzes und der Waldgesetze der Länder Jedermann (und Jederfrau?) den Wald jedweder Besitzform kostenfrei betreten. Das war nicht immer so! Diese Ausweis erlaubte es dem Inhaber, die Waldungen des Erzbistums Breslau (ehemals Hauptstadt der preußischen Provinz Schlesien) zum Zwecke des Holzrückens und der Holzabfuhr zu betreten. Ausgestellt wurde der Ausweis am 20. Oktober 1937 in der (damaligen) Tschechoslowakei, genauer gesagt, im Sudetenland. Dieser Teil der Tschechoslowakei gehörte bis 1918 zu Österreich-Ungarn. deshalb ist der Ausweis zweisprachig (tschechisch und deutsch) ausgestellt.
Tharandter Zeugnisse und Dokumente
Die Tharandter forstliche Ausbildung begann mit der Übersiedlung von Heinrich