Generalforstmeister der DDR

Den Dienstgrad des Generalforstmeisters gab es bereits in Preußen und im Deutschen Reich bis 1945.

In der DDR gab es diesen Dienstgrad zunächst nicht. In der Sowjetischen Besatzungszone (ab 09.05.1945) wurden Dienstgrade und Schulterstücken zunächst nicht geführt bzw. waren verboten. Erst mit der „Dienstbekleidungsvorschrift der Forstwirtschaft“ vom 26. Mai 1955 wurden wieder Schulterstücke eingeführt. Seinerzeit war jedoch der Oberlandforstmeister (Stellvertreter des Ministers) der höchste forstliche Dienstgrad.

Auch in der Neufassung der Vorschrift vom 01. April 1960 gab es als höchsten Dienstgrad den Oberlandforstmeister. Der Oberstlandforstmeister wurde 1967 geschaffen, der Generalforstmeister 1965 (Quelle: In Verantwortung für den Wald, 1. Auflage, S. 447). Hier zeige ich zwei Urkunden aus meiner Sammlung mit den Unterschriften der GFM Heidrich und Rüthnick.

In der Forst-Dienstbekleidungs­anweisung von 1984 sind beide dann enthalten.

Folgende Forstmänner hatten den Dienstgrad des Generalforstmeisters inne:

  • Horst Heidrich
  • Rudolf Rüthnick
  • Ullrich Weber

Die hier gezeigten Schulterstücke stammen aus dem Nachlass von Rudolf Rüthnick, wahrscheinlich aus den 1970er Jahren. Nach Expertenschätzung gab es von diesem Typ Schulterstücken ca. 6 bis 8 Paare.

Rudolf Rüthnik verstarb 2022 (Quelle: Holz-Zentralblatt Nr. 22/2022, Weinbrenner Verlag Stuttgart).

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